Hochwasser Finanzhilfen

15. Juni 2016

Hochwasser Finanzhilfe

Das bayerische Kabinett hat ein umfangreiches Hilfsprogramm beschlossen:

1. Sofortgeld für Privathaushalt 1.500 €
Das Sofortgeld von 1.500 € erhalten Privathaushalte für die Ersatzbeschaffung von zerstörtem Hausrat

2. Sofortgeld für Unternehmen (Gewerbebetriebe, selbständig Tätige, land- und forstwirtschaftliche Betriebe) mit bis zu 50 Mitarbeiter sowie Vereine bis zu 5.000 €

Das Sofortgeld ist für die Ersatzbeschaffung von zerstörtem Hausrat oder durch das Unwetter zerstörtem Betriebs- bzw. Vereinsvermögen.

Das Sofortgeld ist zurückzuzahlen, wenn die Geschädigten Versicherungsleistungen erhalten. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.

3. Soforthilfe  Haushalt/Hausrat
Private Haushalte können – wenn die Mittel für Ersatzbeschaffung verwendet werden – eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 5000 € je Haushalt erhalten.
War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 € je Haushalt.

4. Soforthilfe Ölschäden an Gebäude
Eigentümer erhält eine Soforthilfe von 10.000 € je Wohngebäude. Ölschaden muss nachgewiesen werden. Kostenvoranschläge reichen derzeit aus.
War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 € je Haushalt.
Das Sofortgeld Nr.1 und 2 wird nicht angerechnet.

Die genannten Soforthilfen dürfen nicht die Höhe des entstandenen Gesamtschadens überschreiten. Anderenfalls ist der den Gesamtschaden übersteigende Betrag zurückzuzahlen.

Anträge und Auszahlung bei Verwaltungsgemeinschaft Huglfing.

 

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